Anpassung der AGBs an das neue Gesetz
Mitte Juni wurde die Reform zur Maklerprovision im Gesetzblatt veröffentlicht – demnach tritt das neue Gesetz zur Maklercourtage (Provision) am 23. Dezember 2020 in Kraft.
§3 – Erfolgshonorar
/Provision Bei Verkauf von Immobilien/Grundbesitz beträgt die Provision je 3,57 % vom notariell beurkundeten Kaufpreis inkl. Umsatzsteuer *) für Verkäufer und Käufer.
*) vom 1.7.- 31.12.2020 3,48 % vom notariell beurkundeten Kaufpreis inkl. Umsatzsteuer
Auch wenn die Teilung zur Maklerprovision grundsätzlich bundesweit gilt, existiert eine Ausnahme bei der nur der Verkäufer für die Courtage aufkommen darf, wenn er dies explizit möchte.