Maklercourtage beim Immobilienkauf , Teil 2
Was ist eigentlich die Maklercourtage, die laut Gesetzgeber künftig von Verkäufer und Käufer hälftig gezahlt werden muss?
Die Maklercourtage beinhaltet die anfallenden Verkaufskosten für das Produkt „Immobilie“. Also Personalkosten, Betriebskosten, Werbekosten, Versicherungskosten, usw.. Diese Kosten fallen auch bei anderen Produkten an, z. B. beim Autoverkauf. Nun hat aber ein Autokäufer bestimmt noch nie auf den Kaufpreis eine Courtage zahlen müssen. Bedeutet das, dass die vorgenannten „Verkaufskosten“ vom Verkäufer alleine getragen wurden? Ganz bestimmt nicht. Diese Kosten sind gewöhnlich im Kaufpreis des Fahrzeugs kalkuliert und werden damit vom Käufer getragen, ohne dass dieser sich dagegen wehren kann. Dieses Prinzip kann man eigentlich auf alle Produktverkäufe übertragen und der Gesetzgeber ist hier noch nie auf die Idee gekommen, sich in solche geschäftinternen Abläufe einzumischen.
LOGISCHE FRAGE:
Mit welchem Recht tut der Gesetzgeber das beim Produkt „Immobilie“? Mit der Beauftragung eines Maklerbüros übernimmt dieses Büro alle Kosten für den Verkauf (Personalkosten, Betriebskosten, Werbekosten, Versicherungskosten, usw.). Warum bleibt es einzig bei diesem Produktverkauf nicht dem Unternehmer überlassen, ob diese Verkaufskosten im Verkaufspreis kalkuliert oder anteilig an Verkäufer und Käufer berechnet werden?
Wenn man die angestrebte Neuregelung auf das Beispiel Autoverkauf überträgt, müsste im Sinne der Gleichstellung zukünftig der Autoverkäufer auf der Hälfte seiner Verkaufskosten sitzen bleiben, während der Autokäufer die andere Hälfte zusätzlich zum Autopreis zahlen muss.