Mietverhältnis endet nicht automatisch mit dem Tod
Nach dem Tod einer Mieterin, eines Mieter, haben die Angehörigen bzw. Erben im Hinblick auf die Weiterführung oder Beendigung des Mietverhältnisses rechtliche Besonderheiten zu beachten. Lesen Sie dazu den Artikel in „ImmoCompact“: HIER