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Vermieter dürfen keinen Haustürschlüssel zurückhalten

Ein Vermieter darf keinen Haustürschlüssel für eine vermietete Wohnung für sich einbehalten. Dem Mieter stehen alle Schlüssel der Immobilie zu. Das hat das Amtsgericht Frankfurt entschieden. Anderweitige Vereinbarungen seien nur freiwillig möglich und jederzeit widerruflich.

Hier der Artikel in der ImmoCompact vom 3.2.2017.

Veröffentlicht am: 4. Februar 2017

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