Vorsicht bei Nichtzahlung der Kaution.
(Quelle: RZ, Sonderveröffentlichung „Bauen & Wohnen“ vom 23.7.2014)
Wer heute seine Kaution nicht zahlt, dem kann der Vermieter fristlos kündigen, ohne vorherige Abmahnung! Allerdings erst nach einem Kautionsrückstand von 2 Monatsmieten und auch nur für Mietverträge, die ab dem 1. Mai 2013 abgeschlossen wurden.