immolotse24.de wird „ImmoLotse24“
Nichts ändert sich, außer der Schreibweise. Das Motto bleibt:
„Effektive Immobilienvermarktung mit Wohlfühlfaktor“
Denn gutes „makeln“ heißt:
1. Dem Kunden zuhören und die Verkaufssituation analysieren
2. Den Kunden beraten und ihm die, für seine Situation, beste Vermarktungsstrategie aufzeigen
3. Durch Transparenz in den Arbeitsabläufen Vertrauen bilden
Neues Service-Angebot: Online-Immobilien-Rundgang
Alternative zur Immobilienbesichtigung vor Ort
Als Verkäufer werden Sie weniger von Besichtigungsrundgängen gestört und als Kaufinteressent können Sie sich vorab einen Überblick zu den Räumlichkeiten verschaffen. Ich freue mich, dass ich meinen Kunden nun auch diesen Service als Inklusiv-Leistung im Rahmen eines Verkaufsauftrages bieten kann.
BeispielrundgangHomepage Umzug
Die Homepage von immolotse24.de hat ein neues Gewand bekommen und ist nun auch Mobil voll nutzbar.
Wir sind zertifizierter MarktWert-Makler
…und lotsen Sie sicher durch die Immobilienvermarktung.
Als eine unabhängige Beratungsstelle in Koblenz bieten wir privaten Immobilienbesitzern Unterstützung bei Verkaufs- oder Vermietungsabsicht.
Verkauf im Bieterverfahren – Villa in Vallendar
Verkauf zum Höchstgebot innerhalb kürzester Zeit abgeschlossen.
Ein herzliches „Danke schön“ an die Eigentümer und freundlichen Helfer/Innen, an Interessenten und Mitbieter und „Herzlichen Glückwunsch“ an die Bieterfamilie, die nun bald den oben gezeigten „Schlafzimmerblick“ und alle anderen Vorzüge des Hauses genießen können.
Und da leuchtete er nun, der immolotse24.de – Leuchtturm:
Vom 4. bis 14.11.2014, 56112 Koblenz, Emser Straße 406/ Ecke Didierstraße
Wenn zur Immobilie keine Grundrisse mehr existieren…
Damit meine Kunden eine Vorstellung von den räumlichen Gegebenheiten einer Immobilie bekommen, sorge ich für gut lesbare Grundrisse im Exposé.
Vorsicht bei Nichtzahlung der Kaution.
(Quelle: RZ, Sonderveröffentlichung „Bauen & Wohnen“ vom 23.7.2014)
Wer heute seine Kaution nicht zahlt, dem kann der Vermieter fristlos kündigen, ohne vorherige Abmahnung! Allerdings erst nach einem Kautionsrückstand von 2 Monatsmieten und auch nur für Mietverträge, die ab dem 1. Mai 2013 abgeschlossen wurden.
Verkauf im Bieterverfahren – 4 ZKBB mit TG-Stellplatz, Koblenz-Karthause
Die ersten Gebote wurden gleich nach der Besichtigung am So., 15.6.2014, abgegeben.
Verkauf wurde innerhalb kürzester Zeit erfolgreich abgeschlossen.
Ihre Immobilien-Lotsin in Erwartung der Anmeldung und Ausgabe der Bieterformulare und
Kauf-Interessenten und Bieter.
Exposés. Ein herzliches „Danke schön“ an
Herrn Klaus Rauer für die tatkräftige Unterstützung.
Seit dem 13.06.2014 gilt das Widerrufsrecht für Maklerverträge.
Das Gesetz bezieht sich auf sogenannte Fernabsatzverträge.
Das sind Verträge, die durch Briefwechsel, E-Mails oder Telefonate angebahnt werden. Eine Kontaktaufnahme zum Makler findet oft über genau diese Wege statt. Aus diesem Grund sind auch Maklerverträge von der Neuregelung betroffen. Wann genau kommt ein Maklervertrag zustande? Ein Interessent meldet sich telefonisch oder per Email auf ein Miet- oder Kaufangebot des Maklers (Anzeige) oder über ein Internetportal. Er nimmt damit ein konkretes Angebot zur Immobilienvermittlung in Anspruch und es kommt ein Maklervertrag zustande. Was kostet ein Maklervertrag? Der Maklervertrag an sich ist kostenfrei, da Makler auf Erfolgsbasis arbeiten. Erst wenn es zum Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages kommt, wird eine Courtage bzw. Provision fällig. So regelt es schon lange das Bürgerliche Gesetzbuch in §§ 652 – 656 (BGB). Wozu braucht man ein Widerrufsrecht? Verträge müssen nicht immer schriftlich geschlossen werden. Sie kommen oft durch gegenseitiges Einvernehmen zustande. Vielen Interessenten war das nicht klar. Genau deshalb ist jeder Maklerkunde darüber zu belehren, dass ein Maklervertrag zustande gekommen ist und ihm ein Widerrufsrecht mit 14-tägiger Widerrufsfrist zusteht. win-win-Situation Durch die Belehrung des Maklerkunden über sein Widerrufsrecht für Maklerverträge wird er umfassend aufgeklärt und davor bewahrt, übereilte Entschlüsse zu treffen. Er weiß nun genau, dass ein Maklervertrag zustande gekommen ist, ihm ein Widerrufsrecht zusteht und das erst bei Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages eine Provision an den Makler zu zahlen ist. Der Makler wiederum darf sich sicher sein, dass er es mit sehr gut vorqualifizierten Kunden zu tun hat, die ernst genommen werden wollen. Müssen beide Parteien die 14-tägige Widerrufsfrist abwarten? Für den Makler ist das sinnvoll. Denn wird er innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist tätig, kann er seinen Anspruch auf Provision verlieren, weil der Maklerkunde den Maklervertrag innerhalb der Widerrufsfrist sanktionslos kündigen kann. Was ist zu tun, wenn der Maklerkunde dringend weitere Informationen und einen Besichtigungstermin benötigt? Der Makler darf nicht in die Rechte seines Kunden eingreifen. Damit der Maklerkunde schon vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist weitergehende Informationen zum Objekt, Besichtigungstermine, Beratung, Verträge usw. erhalten kann, muss der Kunde selbst tätig werden: Er muss dem Makler schriftlich (Brief, Email, Fax) mitteilen, dass er sofort, also vor Ablauf der Widerrufsfrist mit seiner Vermittlungs-tätigkeit anfangen soll. Auch jetzt fällt eine Provision selbstverständlich erst dann an, wenn das Objekt tatsächlich gekauft bzw. gemietet wird, also wenn ein Kauf- oder Mietvertrag abgeschlossen wird.
Unser jüngstes Erfolgserlebnis:
Verkauft innerhalb von 4 Wochen zum Wunschpreis des Verkäufers. Ohne Home Staging wäre das nicht möglich gewesen.
Mit ImmoLotse24 zum Energiepass.
Stichtag 1. Mai 2014, Immobilienanzeigen müssen die Wertangaben aus dem Energiepass enthalten!
Der Gesetzgeber fordert ab dem 1. Mai 2014 die Angabe von Energiewerten in Immobilienanzeigen. Alle Verkaufs- und Vermietanzeigen (egal ob von privat oder gewerblich), die ab dem 1. Mai 2014 neu eingestellt/veröffentlicht werden, müssen diese Wertangaben aus einem Energiepass enthalten. Bestellen Sie über ImmoLotse24 Ihren Energiepass (ab 125,- € inkl. MwSt.). Kostenfrei für Sie im Rahmen eines Verkaufs- oder Vermietauftrages.
Wir machen Lust auf Ihre Immobilie
Perfekte Präsentation Ihrer Immobilie mit Home Staging
- Investieren Sie etwas Zeit und Geld für eine Grundsatzberatung.
- Gewinnen Sie Zeit und Geld beim Verkauf Ihrer Immobilie.
- Mehr Informationen unter www.pia-homestaging.de
Ein neues Jahr – ein neuer Service für unsere Kunden:
Immobilienangebote per Videoclip
Damit bringen wir noch mehr Leben „in die Bude“. Eine Inklusiv-Leistung für Verkäufer und Vermieter im Rahmen eines Maklerauftrages.
Eine weitere exklusive Leistung für Verkäufer bleibt unser Home Staging-Angebot als Verkaufs-Turbo!
2014 – Ein neues Jahr mit neuen Chancen
Wir wünschen Ihnen Gesundheit, Glück und Erfolg
Bei allen Fragen und Vorhaben zur Immobilienvermarktung stehen wir Ihnen auch in diesem Jahr wieder mit Kompetenz und persönlichem Engagement zur Verfügung. Nutzen Sie diese Chance. Unsere Firmenphilosophie: „Service leidet oft unter einem Sehfehler. Man sollte dabei den Blick nicht mit einem Auge aufs Konto richten, sondern stets konzentriert mit beiden Augen auf den Kunden. Wer einmal schielt, dem glaubt man nicht.“ Zitat: © KarlHeinz Karius, (*1935), Urheber, Mensch und Werbeberater
Maklerprovision nach dem „Bestellerprinzip“
Auszüge aus dem Sonder-Newsletter des BVFI (Bundesverband für die Immobilienwirtschaft)
Am 24./25.11.2013 wurde die Koalitionsvereinbarung verabschiedet.
Hier lesen Sie folgende wichtige Aussage:
„Vermieter und Mieter sollen weiterhin als Auftraggeber auftreten können!“
Und auch folgendes ist zu lesen, was Immobilienmakler betrifft:
- Es sollen Anreize im Maklerrecht für eine bessere Beratung für Verbraucher durch Einführung einer erfolgsunabhängigen Honorierung entsprechend des Beratungsaufwandes geschaffen
- Es soll ein Sachkundenachweis eingeführt werden, also Qualitätsanforderungen an den Beruf des Maklers, was die Branche schon seit langem fordert.
Hier zählen nur Sie!
Perfekt beraten. Der Immobilienmakler, der sich Zeit für Sie nimmt.
Sie suchen ein neues Zuhause? Möchten Sie ein Haus kaufen oder mieten? Wollen Sie eine Wohnung kaufen oder mieten? Oder möchten Sie Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück verkaufen bzw. vermieten? Wir unterstützen Sie als Immobilienmakler engagiert und kompetent. Bei uns profitieren Sie von nachweisbar mehr Leistung und Qualität, wenn es um Immobilien geht.
Auch bei Fragen zu Verwaltungs- und Verkaufsunterlagen beraten wir Sie „aus der Praxis für die Praxis“. Sie wollen innovative Ideen bei der Grundriss- oder Raumgestaltung für Ihre Immobilie direkt vom Immobilienmakler? Wir nehmen uns Zeit für Sie.
Für Sie schauen wir über den Tellerrand!
Innovativ. Flexibel. Ideenreich.
- Wir sind kein „alteingesessener“ Immobilienmakler mit festgefahrenen Strukturen.
- Wir sind noch beweglich und stellen uns flexibel auf die jeweilige Kundensituation ein.
- Ob Auftragsabwicklung oder Provisionsregelung beim Immobilien-Kauf oder der Immobilien-Vermietung: Lassen Sie uns gemeinsam den besten Weg finden!
Sektempfang anlässlich der Büroeröffnung!
Lotsen am Rhein gesichtet.
Die Büroeröffnung des Immobilienmakler-Unternehmens immolotse24.de wurde am 13. April 2013 im kleinen Rahmen mit einem Sektempfang gefeiert. „Ich bin kein alt-eingesesser Immobilienmakler und deshalb beweglich genug, um über den Tellerrand zu schauen“, sagte Frau Wellershausen, Inhaberin des neuen Immobilienmakler-Büros, dass sich um Kauf, Verkauf, Miete und Vermietung von Immobilien in und um Koblenz kümmert, in ihrer Begrüßungsansprache. „Ausgetretene Pfade gehen viele Immobilienmakler, weil eingefahrene Strukturen unbeweglich machen“, erklärt sie diese Aussage. Gemäß dem Motto „Ihr Ziel ist unser Weg!“ bietet immolotse24.de den Immobilien-Besitzern eine ganz individuelle und innovative Zusammenarbeit an. Bei Kauf oder Verkauf von Haus oder Wohnung. Dazu gehören z. B: Verkauf im Bieterverfahren, Verkaufsunterstützung ohne Maklervertrag („Es muss nicht immer Courtage sein!“) oder professionelle Immobilien-Präsentation (p.i.a.-HomeStaging). Der Erfolg des neuen Immobilienmakler-Büros wird auch durch die 20-jährige Berufserfahrung von Frau Wellershausen im Immobilien-Sektor, der konstruktiven Zusammenarbeit mit anderen Immobilienmakler- und Hausverwaltungsbüros und der modernen und zukunftsorientierten Geschäftsführung gesichert. Abschließend meinte Frau Wellershausen: „Kein Immobilien-Verkäufer oder –vermieter sollte mit weniger zufrieden sein“.
Auf dem Foto zu sehen sind die geladenen Gäste. Von rechts nach links: Herr Klaus Rauer, öbv Sachverständiger für Schäden an Fußböden (derfussbodengutachter.de), Frau Bettina Esly, freie Mitarbeiterin von immolotse24.de, Herr Ulrich Hofmann, Finanzierungsfachmann (baufi-institut.de), Frau Iris Palm, Steuerberatungskanzlei Jost, Herr René Färber (Färber-Immobilien), Gudrun Wellershausen, Herr Michael Jost, Inhaber der Steuerberatungskanzlei Jost in Koblenz-Horchheim.