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Ab dem 1.1.2021 Marketing und Mediation

Sehr geehrte Kunden und Geschäftsfreunde,

zum 31.12.2020 zieht sich ImmoLotse24 aus dem aktiven Maklergeschäft zurück. Jedoch bleibt Ihnen die Inhaberin, Frau Gudrun Wellershausen, mit ihren langjährigen erfolgreichen Erfahrungen als Immobilienmaklerin, erhalten. ImmoLotse24 wickelt zwar aktiv KEINE Verkäufe mehr ab, steht aber privaten Immobilienverkäufern ab dem 1.1.2021 mit Beratung und Dienstleistungen für den optimalen Verkauf zur Verfügung. Dazu gehören natürlich weiterhin HomeStaging und Immobilien-Mediation.

Wir wünschen allen besinnliche Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr. Bleiben Sie gesund.

Veröffentlicht am: 18. Dezember 2020

Anpassung der AGBs an das neue Gesetz

Mitte Juni wurde die Reform zur Maklerprovision im Gesetzblatt veröffentlicht – demnach tritt das neue Gesetz zur Maklercourtage (Provision) am 23. Dezember 2020 in Kraft.

§3 – Erfolgshonorar
/Provision Bei Verkauf von Immobilien/Grundbesitz beträgt die Provision je 3,57 % vom notariell beurkundeten Kaufpreis inkl. Umsatzsteuer *) für Verkäufer und Käufer.
*) vom 1.7.- 31.12.2020 3,48 % vom notariell beurkundeten Kaufpreis inkl. Umsatzsteuer

Auch wenn die Teilung zur Maklerprovision grundsätzlich bundesweit gilt, existiert eine Ausnahme bei der nur der Verkäufer für die Courtage aufkommen darf, wenn er dies explizit möchte.

Veröffentlicht am: 4. Juli 2020

Maklercourtage beim Immobilienkauf , Teil 2

Was ist eigentlich die Maklercourtage, die laut Gesetzgeber künftig von Verkäufer und Käufer hälftig gezahlt werden muss?
Die Maklercourtage beinhaltet die anfallenden Verkaufskosten für das Produkt „Immobilie“. Also Personalkosten, Betriebskosten, Werbekosten, Versicherungskosten, usw.. Diese Kosten fallen auch bei anderen Produkten an, z. B. beim Autoverkauf. Nun hat aber ein Autokäufer bestimmt noch nie auf den Kaufpreis eine Courtage zahlen müssen. Bedeutet das, dass die vorgenannten „Verkaufskosten“ vom Verkäufer alleine getragen wurden? Ganz bestimmt nicht. Diese Kosten sind gewöhnlich im Kaufpreis des Fahrzeugs kalkuliert und werden damit vom Käufer getragen, ohne dass dieser sich dagegen wehren kann. Dieses Prinzip kann man eigentlich auf alle Produktverkäufe übertragen und der Gesetzgeber ist hier noch nie auf die Idee gekommen, sich in solche geschäftinternen Abläufe einzumischen.
LOGISCHE FRAGE:
Mit welchem Recht tut der Gesetzgeber das beim Produkt „Immobilie“? Mit der Beauftragung eines Maklerbüros übernimmt dieses Büro alle Kosten für den Verkauf (Personalkosten, Betriebskosten, Werbekosten, Versicherungskosten, usw.). Warum bleibt es einzig bei diesem Produktverkauf nicht dem Unternehmer überlassen, ob diese Verkaufskosten im Verkaufspreis kalkuliert oder anteilig an Verkäufer und Käufer berechnet werden?
Wenn man die angestrebte Neuregelung auf das Beispiel Autoverkauf überträgt, müsste im Sinne der Gleichstellung zukünftig der Autoverkäufer auf der Hälfte seiner Verkaufskosten sitzen bleiben, während der Autokäufer die andere Hälfte zusätzlich zum Autopreis zahlen muss.
Veröffentlicht am: 26. Mai 2020

Neues Gesetz zur Maklercourtage beim Immobilienkauf , Teil 1

Beauftragt der Verkäufer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung den Makler, muss er künftig mindestens die Hälfte der Courtage tragen. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag beschlossen.

Künftig gelten bei vielen Immobilienverkäufen neue Regeln für die Maklercourtage. Das ergibt sich aus dem „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“, das der Bundestag beschlossen hat.

Verteilung der Maklercourtage wird neu geregelt

Das Gesetz führt neue Regelungen für die Verteilung der Maklercourtage beim Verkauf von Einfamilienhäusern (einschließlich solchen mit Einliegerwohnung) und Eigentumswohnungen ein. Insbesondere ist es künftig nicht mehr möglich, die Maklercourtage vollständig dem Käufer aufzubürden, wenn (auch) der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Ziel des Gesetzes ist, private Käufer von Wohnimmobilien von Kaufnebenkosten zu entlasten.

Wird ein Makler aufgrund zweier Maklerverträge sowohl für den Käufer als auch den Verkäufer tätig, kann er eine Vergütung künftig nur von beiden Parteien zu gleichen Teilen verlangen. Wenn der Makler mit einer Partei vereinbart hat, für diese unentgeltlich tätig zu sein, kann er auch von der anderen Partei keine Vergütung beanspruchen.

Hat dagegen nur eine Partei den Makler beauftragt, muss diese die Maklervergütung zahlen. Vereinbarungen mit dem Ziel, die Kosten an die andere Partei weiterzureichen, sind nur wirksam, wenn die weitergereichten Kosten maximal 50 Prozent der insgesamt zu zahlenden Courtage ausmachen. Zudem muss der Auftraggeber des Maklers zunächst nachweisen, dass er die Courtage gezahlt hat, bevor er von der anderen Vertragspartei deren Anteil verlangen kann.

Quelle: Haufe online Redaktion vom 14.5.2020

Veröffentlicht am: 25. Mai 2020

Ostergrüße 2020

Allen Kunden und Geschäftspartnern sowie Freunden und Bekannten, wünsche ich eine schöne Osterzeit und dass es trotz der Krise für Sie immer wieder einen Grund zum lächeln gibt.

Bleiben Sie gesund. Ihre Gudrun Wellershausen

Veröffentlicht am: 8. April 2020

Verkauf von vermietetem Wohneigentum steuerfrei?

Finanzamt geht von Steuerpflichtigkeit aus
Das Finanzamt veranschlagte bei der Überprüfung der Veräußerung einen steuerpflichtigen Gewinn im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EstG (Einkommensteuergesetz). Dagegen klagte der Mann. Er gab an, dass er die Wohnung im Veräußerungsjahr noch genutzt habe, nämlich bis April. Dementsprechend habe er die Immobilie zu eigenen Wohnzwecken genutzt und sei, bezogen auf seinen Veräußerungsgewinn, nicht steuerpflichtig.

Finanzgericht urteilt zugunsten des Klägers
Das Finanzgericht gab der Klage des Mannes gegen das Finanzamt erstinstanzlich statt. Es sei nicht nötig, dass der Eigentümer die Immobilie im Veräußerungsjahr durchgehend zu Wohnzwecken nutzt. Die Nutzung von Januar bis April sah das Finanzgericht als ausreichend an.

Quelle: AssCompact. Den kompletten Beitrag vom 2.4.2020 finden Sie HIER

Veröffentlicht am:

Wieviel Rente steckt in Ihrer Immobilie?

Die Rente reicht nicht, um den Lebensstandard zu halten und gleichzeitig die eigene Immobilie in Stand zu halten? Möglicherweise wäre dann der Verkauf der Immobilie auf Rentenbasis, mit eingetragenem Wohnrecht, eine gute Alternative. Es stehen aber auch noch viele andere Alternativen zur Verfügung, passgenau zugeschnitten auf Ihre Lebens- und Wohnsituation. Interessiert? Dann nutzen Sie die kostenlose Verrentungs-Analyse mittels des Verrentungsrechners:
https://www.immolotse24.de/leibrente/

Veröffentlicht am: 25. Februar 2020

Seriöse Geldanlage in Gold und Edelmetallen

Sicherheit mit Goldanlage

Ein Bericht aus Stern.de vom 12.2.2020:

Auch als Immobilienmaklerin bin ich mit diesem Thema konfrontiert. Immer wieder taucht die Frage nach einer Alternative zur Geldanlage in Immobilien auf, weil das Preis-Leistungsverhältnis bei Immobilien aktuell nicht mehr als stimmig empfunden wird. Interessenten verweise ich dann gerne auf die Alternative, welche ich auf meiner Homepage aufzeige.

 

Veröffentlicht am: 13. Februar 2020

Konfliktmanagement vorm Immobilienverkauf

Wirtschaftsmediation oder Mediation bei familiären Auseinandersetzungen sind bekannt. Neu ist die Möglichkeit der „Immobilien-Mediation“ zur Bereinigung von zwischenmenschlichen Konfliktsituationen im Zusammenhang mit einem Immobilienverkauf. Ein neues Dienstleistungsangebot von ImmoLotse24.
Veröffentlicht am: 14. Januar 2020

Mietverhältnis endet nicht automatisch mit dem Tod

Nach dem Tod einer Mieterin, eines Mieter, haben die Angehörigen bzw. Erben  im Hinblick auf die Weiterführung oder Beendigung des Mietverhältnisses rechtliche Besonderheiten zu beachten. Lesen Sie dazu den Artikel in „ImmoCompact“: HIER

Veröffentlicht am: 28. Februar 2018

„Raustauschwochen“: Heizung tauschen und kassieren

Eigenheimbesitzer und Wohnanlagenverwalter mit veralteten Heizungen aufgepasst: Start der „Raustauschwochen“. Näheres dazu im Artikel aus der Zeitschrift „ImmoCompact“: HIER

Veröffentlicht am: 27. Februar 2018

Weihnachtsgruß 2017

Gudrun Wellershausen und das Team von ImmoLotse24 wünscht Ihnen besinnliche Adventstage, frohe Weihnachten und ein gesundes Jahr 2018

                                    

Veröffentlicht am: 22. Dezember 2017

Immobilienverkauf wie im „Secondhand-Shop“?

Mit Makler wär´ das nicht passiert. Auch eine der „Untiefen“ der Immobiliengewässer, für deren Umschiffung man einen Immo-Lotsen braucht. Oh, jetzt höre ich wieder die Unkenrufe, dass Makler sich ja auf die Aussagen der Eigentümer verlassen müssen und keine Haftung für deren Aussagen übernehmen. Stimmt, aber ein guter Makler prüft die Hausunterlagen, fragt nach, schaut sich die Bauakte an usw. Diese Vorprüfungen gehören auch zur Dienstleistung eines Maklers im Rahmen eines Verkaufsauftrages. So blauäugig wie viele Privatverkäufer an den Verkauf herangehen, ist es verwunderlich, dass Immobilien immer noch im „Secondhandshop“ und nicht beim Fachhändler (Makler) gekauft werden. Es grüßt Sie Ihre Immobilienmaklerin für Koblenz und die Region: Gudrun Wellershausen

Quelle: Artikel im Fachmagazin „ImmoCompact“ vom 29.3.2017

Veröffentlicht am: 31. März 2017

Erbimmobilie verkaufen – Verkauf von „Oma’s Häuschen“

Mit ImmoLotse24 haben Sie DIE Fachmaklerin für Kunden mit hohem Beratungsbedarf gefunden – von der Verkaufs-Idee bis zur besenreinen Übergabe an den Käufer: Empathisch und mit besonderer Affinität zu Gebrauchtimmobilien. Der Verkauf der selbsterbauten Immobilie, des Elternhauses oder von „Oma’s Häuschen“ ist oft mit starken Emotionen verbunden, die den objektiven Blick auf die Immobilie trüben. Privatverkäufer verfallen leicht in den Fehler, „die Vergangenheit“ zu verkaufen. Daraus resultieren vielmals überhöhte Preisvorstellungen. Für potenzielle Käufer ist jedoch nicht die Vergangenheit relevant, sondern der IST-Zustand einer Immobilie egal, wie schön die Zeiten früher waren. Deshalb ist besonders in solchen Verkaufssituationen der Verkauf durch einen objektiven Immobilienmakler zu empfehlen. Objektiv gegenüber dem Verkaufsobjekt, aber empathisch den Verkäufern und deren manchmal schwierigen Situationen gegenüber. ImmoLotse24 schafft diesen Spagat und wird durch eine individuelle Beratung, der jeweiligen Verkaufssituation angepasst, den bestmöglichen Verkauf abwickeln. Als sehr guter Makler in Koblenz schafft ImmoLotse24 es sogar, den potenziellen Kauf-Interessenten den Zukunftswert der Immobilie aufzuzeigen, was sich natürlich positiv auf den zu erzielbaren Kaufpreis auswirkt. Die zufriedenen Kunden werden Ihnen das gerne bestätigen (siehe auch Referenzen).

Deshalb: Bevor Sie mit dem privaten Verkauf starten, vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch mit mir. Das kostet Sie nur ein wenig Zeit und danach können Sie sich immer noch für oder gegen eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit ImmoLotse24 entscheiden. Jetzt hier anrufen: Tel. 0261-91469351.

ImmoLotse24 ist von montags bis freitags, von 10 – 19 Uhr für Sie da; mit Terminvereinbarung auch am Wochenende.

Veröffentlicht am: 20. März 2017

Gebrauchtimmobilie ist „Katze im Sack“

Ein wichtiger Punkt, warum ein Immobilienverkauf immer durch einen Immobilienmakler begleitet werden sollte, ist die ordnungsgemäße Dokumentation/Präsentation der Immobilie. Ein seriöser Immobilienmakler prüft nämlich ALLE mit der Immobilie zusammenhängenden Unterlagen und macht auf eventuelle Fallstricke aufmerksam.

Eine Gebraucht-Immobilie zu kaufen, die über ein Maklerbüro angeboten wird, ist wie der Kauf eines Gebrauchtwagens über einen Fachhändler. Würden Sie beispielsweise ein gebrauchtes Auto für 10.000,- € kaufen, ohne die Gewährleistung eines Fachbetriebes? Sicher nicht.

Dagegen werden viele Immobilien mit 20-fachem Wert und mehr verkauft, ohne einen Profi an der Seite zu haben.

Der Profi an Ihrer Seite: Gudrun Wellershausen, Inh. ImmoLotse24

Veröffentlicht am: 17. März 2017

Vermieter dürfen keinen Haustürschlüssel zurückhalten

Ein Vermieter darf keinen Haustürschlüssel für eine vermietete Wohnung für sich einbehalten. Dem Mieter stehen alle Schlüssel der Immobilie zu. Das hat das Amtsgericht Frankfurt entschieden. Anderweitige Vereinbarungen seien nur freiwillig möglich und jederzeit widerruflich.

Hier der Artikel in der ImmoCompact vom 3.2.2017.

Veröffentlicht am: 4. Februar 2017

KfW verfünffacht Förderung für Einbruchschutz

Einbruchschutz steht bei den Deutschen offenbar hoch im Kurs. Die Nachfrage nach dem entsprechenden KfW-Programm ist so groß, dass die Förderbank das dafür zur Verfügung gestellte Volumen verfünffacht. Pro Wohneinheit können Bauherren weiter zwischen 200 und 1.500 Euro aus dem Fördertopf erhalten.

Hier der Artikel in der ImmoCompact vom 2.2.2017.

Veröffentlicht am: 3. Februar 2017

Darf der Vermieter von seinem Mieter eine Nachforderung verlangen?

VERWALTER RECHNET DIE BETRIEBSKOSTEN VERSPÄTET AB – VERMIETER KANN NACHFORDERUNG NICHT MEHR DURCHSETZEN ! Bundesgerichtshof : VIII ZR 249/15

Hier der Artikel vom 30.1.2017, Quelle: Angelika Sworski, Kanzlei für Mietrecht und Immobilien

Veröffentlicht am: 2. Februar 2017

Immobilie schenken: Darauf sollten Eigentümer achten

Wer Kindern oder Enkelkindern eine Immobilie überlassen möchte, steht oft vor der Frage: Schenken oder Erben? Schenken vermeidet dabei häufig nicht nur Uneinigkeiten der Hinterbliebenen, sondern erweist sich auch als die finanziell klügere Variante. Dabei sollten aber einige wichtige Punkte beachtet werden, meint Stephan Scharfenorth von Baufi24.de.

Hier der Artikel in der ImmoCompact vom 31.1.2017.

Veröffentlicht am: 1. Februar 2017

Startschuss für revolutionäres Energieversorgungssystem für Immobilien

Quelle ImmoCompact vom 23.1.2017:

Ein europäisches Konsortium hat ein gemeinsames Energiekonzept für Immobilien vorgestellt. Die Firmen LWS (Windturbinen), Zep (Solardachziegeln), EnBR (Geothermiewärmepumpentechnik) und der Systemanbieter Energiebau Ramstein (intelligente Akkumulatoren/Gesamtsteuerung) wollen so die dezentrale Energieversorgung revolutionieren.

Hier der Artikel in der ImmoCompact vom 23.1.2017.

Veröffentlicht am: 24. Januar 2017
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