„Die Pandemie in den Rohdaten“
„Die Pandemie in den Rohdaten“ wird hier sehr sachlich und ausschließlich Daten basiert dargestellt:
https://youtu.be/MgbG3mdF1pc
Marcel Barz (der Erbsenzähler 😊) schreibt von sich:
Ich bin Informatiker und beschäftige mich hier mit den Zahlen der Pandemie. In diesem Video geht es um die Sterbefallzahlen in Deutschland, die Belegung der Intensivbetten und die Zahl der Infizierten. Gleichzeitig berichte ich hier von meinen Erfahrungen im Leben und auch von meinen Enttäuschungen. Vielen Dank für Ihr Interesse Marcel Barz
Inhalt
00:00 Einleitung
10:05 Sterbefallzahlen in Deutschland
29:00 Belegung der Intensivbetten
53:34 Zahl der Infizierten
1:02:04 Ergebnis/Zusammenfassung
1:11:59 Das Prinzip „Nebelkerze“
Quellen
Sonderauswertung zu Sterbefallzahlen – https://www.destatis.de/DE/Themen/Ges…
Reports des DIVI-Intensivregisters – https://www.intensivregister.de/#/akt…
Fallzahlen in Deutschland – https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N…
Re-Upload Das Video darf gern geteilt, gespeichert und auf anderen Kanälen hochgeladen werden.
Hinweis
Der Vortrag wurde am 11.08.2021 in Jüterbog bei Berlin aufgenommen. Der Ort der Filmaufnahmen steht für einen offenen Diskurs, an dem auch gegenteilige Meinungen gleiches Gehör finden. Ich bedanke mich für die Gastfreundschaft.
Inzidenzzahlen richtig berechnen
Inzidenzzahlen richtig berechnen bedeutet:
Gedanken zu Corona
Durch CORONA kann man sehr schwer erkranken. Jedoch ist dies KEIN Grund zur Panik, sind doch davon nur 1-3% der Gesamtbevölkerung in Deutschland betroffen. Weit höhere Prozentzahlen erkranken an Krebs, Diabetes uvm.. Aus meiner Sicht ist eine Erkrankung an Corona nicht höher zu bewerten, als jede andere schwere Erkrankung und jeder Todesfall ist gleich schmerzlich, egal, ob durch Corona oder eine andere tödliche Erkrankung. Mir ist vollkommen unverständlich, warum alle Medien gleichgeschaltet die Coronatoten beschreien, aber zu den viel höheren Todeszahlen zu anderen Erkrankungen kein Wort verlieren. Beesser ist es, sich auch über alternative Medien zu informieren:
Journalismus statt Propaganda, evidente Zahlen und Zusammenhänge:
– corona-ausschuss.de
– reitschuster.de
– clubderklarenworte.de
– nachdenkseiten.de
Zitat: „Wer aus Angst die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu bekommen, wird am Ende beides verlieren.“
Ab dem 1.1.2021 Marketing und Mediation
Sehr geehrte Kunden und Geschäftsfreunde,
zum 31.12.2020 zieht sich ImmoLotse24 aus dem aktiven Maklergeschäft zurück. Jedoch bleibt Ihnen die Inhaberin, Frau Gudrun Wellershausen, mit ihren langjährigen erfolgreichen Erfahrungen als Immobilienmaklerin, erhalten. ImmoLotse24 wickelt zwar aktiv KEINE Verkäufe mehr ab, steht aber privaten Immobilienverkäufern ab dem 1.1.2021 mit Beratung und Dienstleistungen für den optimalen Verkauf zur Verfügung. Dazu gehören natürlich weiterhin HomeStaging und Immobilien-Mediation.
Wir wünschen allen besinnliche Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr. Bleiben Sie gesund.
Anpassung der AGBs an das neue Gesetz
Mitte Juni wurde die Reform zur Maklerprovision im Gesetzblatt veröffentlicht – demnach tritt das neue Gesetz zur Maklercourtage (Provision) am 23. Dezember 2020 in Kraft.
§3 – Erfolgshonorar
/Provision Bei Verkauf von Immobilien/Grundbesitz beträgt die Provision je 3,57 % vom notariell beurkundeten Kaufpreis inkl. Umsatzsteuer *) für Verkäufer und Käufer.
*) vom 1.7.- 31.12.2020 3,48 % vom notariell beurkundeten Kaufpreis inkl. Umsatzsteuer
Auch wenn die Teilung zur Maklerprovision grundsätzlich bundesweit gilt, existiert eine Ausnahme bei der nur der Verkäufer für die Courtage aufkommen darf, wenn er dies explizit möchte.
Verkauf von vermietetem Wohneigentum steuerfrei?
Finanzamt geht von Steuerpflichtigkeit aus
Das Finanzamt veranschlagte bei der Überprüfung der Veräußerung einen steuerpflichtigen Gewinn im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EstG (Einkommensteuergesetz). Dagegen klagte der Mann. Er gab an, dass er die Wohnung im Veräußerungsjahr noch genutzt habe, nämlich bis April. Dementsprechend habe er die Immobilie zu eigenen Wohnzwecken genutzt und sei, bezogen auf seinen Veräußerungsgewinn, nicht steuerpflichtig.
Finanzgericht urteilt zugunsten des Klägers
Das Finanzgericht gab der Klage des Mannes gegen das Finanzamt erstinstanzlich statt. Es sei nicht nötig, dass der Eigentümer die Immobilie im Veräußerungsjahr durchgehend zu Wohnzwecken nutzt. Die Nutzung von Januar bis April sah das Finanzgericht als ausreichend an.
Quelle: AssCompact. Den kompletten Beitrag vom 2.4.2020 finden Sie HIER
Seriöse Geldanlage in Gold und Edelmetallen
Ein Bericht aus Stern.de vom 12.2.2020:
Auch als Immobilienmaklerin bin ich mit diesem Thema konfrontiert. Immer wieder taucht die Frage nach einer Alternative zur Geldanlage in Immobilien auf, weil das Preis-Leistungsverhältnis bei Immobilien aktuell nicht mehr als stimmig empfunden wird. Interessenten verweise ich dann gerne auf die Alternative, welche ich auf meiner Homepage aufzeige.
Konfliktmanagement vorm Immobilienverkauf
Mietverhältnis endet nicht automatisch mit dem Tod
Nach dem Tod einer Mieterin, eines Mieter, haben die Angehörigen bzw. Erben im Hinblick auf die Weiterführung oder Beendigung des Mietverhältnisses rechtliche Besonderheiten zu beachten. Lesen Sie dazu den Artikel in „ImmoCompact“: HIER
„Raustauschwochen“: Heizung tauschen und kassieren
Eigenheimbesitzer und Wohnanlagenverwalter mit veralteten Heizungen aufgepasst: Start der „Raustauschwochen“. Näheres dazu im Artikel aus der Zeitschrift „ImmoCompact“: HIER
Weihnachtsgruß 2017
Gudrun Wellershausen und das Team von ImmoLotse24 wünscht Ihnen besinnliche Adventstage, frohe Weihnachten und ein gesundes Jahr 2018
Immobilienverkauf wie im „Secondhand-Shop“?
Mit Makler wär´ das nicht passiert. Auch eine der „Untiefen“ der Immobiliengewässer, für deren Umschiffung man einen Immo-Lotsen braucht. Oh, jetzt höre ich wieder die Unkenrufe, dass Makler sich ja auf die Aussagen der Eigentümer verlassen müssen und keine Haftung für deren Aussagen übernehmen. Stimmt, aber ein guter Makler prüft die Hausunterlagen, fragt nach, schaut sich die Bauakte an usw. Diese Vorprüfungen gehören auch zur Dienstleistung eines Maklers im Rahmen eines Verkaufsauftrages. So blauäugig wie viele Privatverkäufer an den Verkauf herangehen, ist es verwunderlich, dass Immobilien immer noch im „Secondhandshop“ und nicht beim Fachhändler (Makler) gekauft werden. Es grüßt Sie Ihre Immobilienmaklerin für Koblenz und die Region: Gudrun Wellershausen
Erbimmobilie verkaufen – Verkauf von „Oma’s Häuschen“
Mit ImmoLotse24 haben Sie DIE Fachmaklerin für Kunden mit hohem Beratungsbedarf gefunden – von der Verkaufs-Idee bis zur besenreinen Übergabe an den Käufer: Empathisch und mit besonderer Affinität zu Gebrauchtimmobilien. Der Verkauf der selbsterbauten Immobilie, des Elternhauses oder von „Oma’s Häuschen“ ist oft mit starken Emotionen verbunden, die den objektiven Blick auf die Immobilie trüben. Privatverkäufer verfallen leicht in den Fehler, „die Vergangenheit“ zu verkaufen. Daraus resultieren vielmals überhöhte Preisvorstellungen. Für potenzielle Käufer ist jedoch nicht die Vergangenheit relevant, sondern der IST-Zustand einer Immobilie egal, wie schön die Zeiten früher waren. Deshalb ist besonders in solchen Verkaufssituationen der Verkauf durch einen objektiven Immobilienmakler zu empfehlen. Objektiv gegenüber dem Verkaufsobjekt, aber empathisch den Verkäufern und deren manchmal schwierigen Situationen gegenüber. ImmoLotse24 schafft diesen Spagat und wird durch eine individuelle Beratung, der jeweiligen Verkaufssituation angepasst, den bestmöglichen Verkauf abwickeln. Als sehr guter Makler in Koblenz schafft ImmoLotse24 es sogar, den potenziellen Kauf-Interessenten den Zukunftswert der Immobilie aufzuzeigen, was sich natürlich positiv auf den zu erzielbaren Kaufpreis auswirkt. Die zufriedenen Kunden werden Ihnen das gerne bestätigen (siehe auch Referenzen).
Deshalb: Bevor Sie mit dem privaten Verkauf starten, vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch mit mir. Das kostet Sie nur ein wenig Zeit und danach können Sie sich immer noch für oder gegen eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit ImmoLotse24 entscheiden. Jetzt hier anrufen: Tel. 0261-91469351.
ImmoLotse24 ist von montags bis freitags, von 10 – 19 Uhr für Sie da; mit Terminvereinbarung auch am Wochenende.
Gebrauchtimmobilie ist „Katze im Sack“
Ein wichtiger Punkt, warum ein Immobilienverkauf immer durch einen Immobilienmakler begleitet werden sollte, ist die ordnungsgemäße Dokumentation/Präsentation der Immobilie. Ein seriöser Immobilienmakler prüft nämlich ALLE mit der Immobilie zusammenhängenden Unterlagen und macht auf eventuelle Fallstricke aufmerksam.
Eine Gebraucht-Immobilie zu kaufen, die über ein Maklerbüro angeboten wird, ist wie der Kauf eines Gebrauchtwagens über einen Fachhändler. Würden Sie beispielsweise ein gebrauchtes Auto für 10.000,- € kaufen, ohne die Gewährleistung eines Fachbetriebes? Sicher nicht.
Dagegen werden viele Immobilien mit 20-fachem Wert und mehr verkauft, ohne einen Profi an der Seite zu haben.
Der Profi an Ihrer Seite: Gudrun Wellershausen, Inh. ImmoLotse24
Vermieter dürfen keinen Haustürschlüssel zurückhalten
Ein Vermieter darf keinen Haustürschlüssel für eine vermietete Wohnung für sich einbehalten. Dem Mieter stehen alle Schlüssel der Immobilie zu. Das hat das Amtsgericht Frankfurt entschieden. Anderweitige Vereinbarungen seien nur freiwillig möglich und jederzeit widerruflich.
Hier der Artikel in der ImmoCompact vom 3.2.2017.
Darf der Vermieter von seinem Mieter eine Nachforderung verlangen?
VERWALTER RECHNET DIE BETRIEBSKOSTEN VERSPÄTET AB – VERMIETER KANN NACHFORDERUNG NICHT MEHR DURCHSETZEN ! Bundesgerichtshof : VIII ZR 249/15
Hier der Artikel vom 30.1.2017, Quelle: Angelika Sworski, Kanzlei für Mietrecht und Immobilien
Immobilie schenken: Darauf sollten Eigentümer achten
Wer Kindern oder Enkelkindern eine Immobilie überlassen möchte, steht oft vor der Frage: Schenken oder Erben? Schenken vermeidet dabei häufig nicht nur Uneinigkeiten der Hinterbliebenen, sondern erweist sich auch als die finanziell klügere Variante. Dabei sollten aber einige wichtige Punkte beachtet werden, meint Stephan Scharfenorth von Baufi24.de.
Hier der Artikel in der ImmoCompact vom 31.1.2017.
Startschuss für revolutionäres Energieversorgungssystem für Immobilien
Quelle ImmoCompact vom 23.1.2017:
Ein europäisches Konsortium hat ein gemeinsames Energiekonzept für Immobilien vorgestellt. Die Firmen LWS (Windturbinen), Zep (Solardachziegeln), EnBR (Geothermiewärmepumpentechnik) und der Systemanbieter Energiebau Ramstein (intelligente Akkumulatoren/Gesamtsteuerung) wollen so die dezentrale Energieversorgung revolutionieren.
Hier der Artikel in der ImmoCompact vom 23.1.2017.
Der Makler-Eisberg
Meine Leitsatz für die Immobilienvermarktung:
Je besser die Vorarbeit und das Marketing, umso erfolgreicher gestaltet sich der Verkauf.
Die meisten Privatverkäufer wissen gar nicht, wieviel Geld sie verschenken, weil sie ihre Immobilie unqualifiziert anbieten.